Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

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Allgemeine Servicezeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 50
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung VCard
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37083 Göttingen
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Teaser

Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Allgemeine Informationen

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte und Gemeinden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte und Gemeinden.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Welche Fristen muss ich beachten?

k eine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Bearbeitungsdauer

v ariiert zwischen den Behörden

Rechtsbehelf

Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

Anträge / Formulare
  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • p ersönliches Erscheinen nötig: nein
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