Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen

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Fachbereich Bauen, Ordnung und Soziales
Ritscherstraße 4
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 853-150
Telefax: 05524 853-223
E-Mail: E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad­lau­ter­ber­g.de

Allgemeine Servicezeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 50
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen VCard
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Öffnungszeiten:


Besuchszeiten:


Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.


Ansprechzeiten:



  • Mo: 09:00 - 12:00

  • Mi:  09:00 - 12:00 

  • Do: 13:30 - 16:00

  • Fr:  09:00 - 12:00



Allgemeine Informationen
  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist vor dem Aufstellen der Spielgeräte zu stellen.

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