Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hundesteuer Festsetzung
| Sachgebiet Steuern | |
| Ritscherstraße 4 37431 Bad Lauterberg im Harz Telefon: 05524 853-125 Telefax: 05524 853-223 E-Mail: steuerabteilung@badlauterberg.deE-Mail: rathaus@badlauterberg.deHomepage: https://www.badlauterberg.de | Allgemeine Servicezeiten:
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
| Hundesteuersatzung_Lesefassung (38 kB) | |
| Informationsblatt Anmeldung (101 kB) |
