Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kircheneintritt: Erklärung
Ansprechpartner/in
| Stadt Bad Lauterberg im Harz | |
| Ritscherstraße 4 37431 Bad Lauterberg im Harz Telefon: 05524 8530 Telefax: 05524 853223 E-Mail: rathaus@badlauterberg.deHomepage: https://www.badlauterberg.de | Allgemeine Servicezeiten: Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.