Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei den örtlich zuständigen Städten und Gemeinden beantragen.
Osterfeuer Genehmigung
| Frau J. Reinländer | |
| VerwaltungsfachangestellteRathaus / Haus des Gastes, Zimmer C115 - Bau- und Grundstücksverw. // 1. OG Ritscherstraße 4 37431 Bad Lauterberg im Harz Telefon: 05524 853-151 Telefax: 05524 853-223 E-Mail: ordnung@badlauterberg.deE-Mail: reinlaender.j@badlauterberg.de
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Allgemeine Informationen
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
