Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Erlaubnis

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Sachgebiet Bau-, Ordnungs- und Grundstücksverwaltung
Ritscherstraße 4
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 853-168
Telefax: 05524 853-223
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Servicezeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 50
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Zur Aufstellung von Tischen und Stühlen für Gäste, für die Warenpräsentation oder Aufstellung von Werbeständern vor dem eigenen Geschäft ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche (Gehweg/Bürgersteig) in Anspruch genommen wird.

Die Beantragung muss vor der gewünschten Inanspruchnahme erfolgen, da für die Genehmigung bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind (z.B. Bedenkenlosigkeit aus straßenverkehrsrechtlicher oder organisatorischer Sicht).

Bei Nichtinanspruchnahme der Erlaubnis besteht kein Erstattungsanspruch. Die Erlaubnis kann ggf. widerrufen werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis kann per Vordruck, per E-Mail oder mit dem oben aufgeführten Onlineservice gestellt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bad Lauterberg im Harz.

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • SEPA-Lastschrift
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