Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
| Abfallwirtschaft Landkreis GöttingenAm Bahnhof 4 37520 Osterode am Harz Telefon: 05522 9601414 Telefax: 05522 9604333 E-Mail: abfallberatung@landkreisgoettingen.deHomepage: https://www.landkreisgoettingen.de | Servicezeiten: Montag - Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Montag 13:00 - 15:00 und Donnerstag 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Landkreis Göttingen - Fachbereich Umwelt Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Telefon: 0551525-0 Telefax: 0551525-62588 E-Mail: info@landkreisgoettingen.deHomepage: https://www.landkreisgoettingen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
