Zweitwohnungssteuer Befreiung

zuklappen
Sachgebiet Steuern
Ritscherstraße 4
37431 Bad Lauterberg im Harz
Telefon: 05524 853-125
Telefax: 05524 853-223
E-Mail: E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­bad­lau­ter­ber­g.de

Allgemeine Servicezeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
öffentlicher Parkplatz
Anzahl: 50
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 5


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Generell von der Zweitwohnungssteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete stellt eine gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) verstoßende Diskriminierung der Ehe dar.

Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Bad Lauterberg im Harz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Bad Lauterberg im Harz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzung:

zurück