Geburt
Informationen zur Lebenslage
Sie werden demnächst Eltern oder haben bereits ein Baby bekommen? Mit der
Geburt eines Kindes kommen auch einige Formalitäten auf Sie zu: Geburtsurkunde,
Sorgerechtserklärung und vieles mehr. Damit Sie den Überblick behalten, finden Sie
hier Informationen für werdende Eltern.

Ausdruck aus dem Geburtenregister anfordern
Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

Elterngeld beantragen
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
-Basiselterngeld
-ElterngeldPlus
-Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich...

Ergänzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. Vornamenserklärung und Namensbestimmung einreichen
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen.

Geburt im Ausland beurkunden lassen
Sie selbst, Ihr Kind, eines Ihrer Elternteile, Ihr Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) wurde im Ausland geboren? Soll dies in Deutschland beurkundet werden?

Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz beantragen
Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt....