Schule, Ausbildung und Studium

Informationen zur Lebenslage
Sie machen gerade Ihren Schulabschluss oder sind mitten in der Berufsausbildung? Von der Einschulung bis zum Schulabgang weiter über eine Berufsausbildung oder ein Studium geht es ums Lernen fürs Leben und die Anerkennung von Leistungen und Abschlüssen, um die beruflichen Chancen zu erhöhen.
DetailinformationenzuklappenArchivgut: Einsicht gewähren
In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der...
DetailinformationenzuklappenEinschulung eines Kindes in die Grundschule
Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4. In Grundschulen mit Eingangsstufe werden Kinder des 1. und 2. Schuljahrgangs in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen unterrichtet, die sie ein bis drei Jahre besuchen. Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Niedersachsen wird es in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet hat. Dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben. Auch Kinder,...
DetailinformationenzuklappenUntersuchungsberechtigungsschein
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Benötigt werden hierfür: -ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und -ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und...
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